• Berlin
  • Erfurt
  • Hamburg
  • Leipzig
  • Magdeburg
  • München
  • Trier

Abriebgruppe

Glasierte Steinzeugfliesen (DIN EN 176) werden hinsichtlich ihrer Beständigkeit gegen Abrieb in Gruppen unterteilt und können damit Anwendungsbereichen zugeornet werden. Die Abriebbeständigkeit (Verschleißgruppe) von glasierten Steinzeugfliesen wird vom Hersteller angegeben.

Abriebgruppe I: Sehr leichte Beanspruchung.
Bodenbeläge in Räumen, die bei niedriger Begehungsfrequenz ohne kratzende Verschmutzung mit weich besohltem Schuhwerk begangen werden z.B. Schlaf- und Sanitärräume im privaten Wohnungsbau.
Fliesen der Abriebgruppe I werden von Villroy & Boch nicht hergestellt.

Abriebgruppe II: Leichte Beanspruchung.
Bodenbeläge in Räumen, die bei niedriger Begehungsfrequenz unter geringer kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden z.B. privater Wohnungsbau, jedoch nicht in Küchen, Eingangsbereichen, bei Außenbelägen und Treppen.

Abriebgruppe III: Mittlere Beanspruchung.
Bodenbeläge in Räumen, die bei mittlerer Begehungsfrequenz unter kratzender Verschmutzung mit normalem Schuhwerk belastet werden z.B. privater Wohnungsbau, jedoch nicht in Küchen, sowie Beläge des Nichtwohnungsbaus mit vergleichbarer Beanspruchung wie beispielsweise Hotelzimmer und Bäder.

Abriebgruppe IV: Stärkere Beanspruchung.
Bodenbeläge in Räumen, die bei stärkerer Begehungsfrequenz mit normalem Schuhwerk in Bezug auf Verschmutzungs- und Belastungsfähigkeit intensiv beansprucht werden z.B. Eingangsbereiche, Terrassen, Küchen, Verkaufs- und Wirtschaftsräume, Büros, Krankenhäuser, Hotels, Schulen und Verwaltungsgebäude.

Abriebgruppe V: Starke Beanspruchung.
Neu entwickelte Glasuren ermöglichen die Herstellung von glasierten Steinzeugfliesen, deren Oberflächenverschleißwiderstand weit über den Anforderungen der Abriebgruppe IV liegt und daher von DIN EN 154 nicht mehr erfaßt wird. Es ist daher die internationale Norm ISO 10545 T.7 in Vorbereitung, von der die Definition einer Abriebgruppe V erwartet wird. Für Anwendungsbereiche mit sehr starkem Publikumsverkehr stehen Fliesen der Abriebgruppe V zur verfügung, die einen sehr hohen Verschleißwiderstand aufweisen z.B. Friseurläden, Bäckereien, Imbißbuden, Eingangshallen für Hotels, Banken und Restaurants.

Stärkste Beanspruchung:
Unglasierte Steinzeugfliesen (DIN EN 176) haben einen Verschleißwiderstand, der zu den höchsten aller Bodenbeläge gehört. Auch nach jahrzehntelanger intensiver Beanspruchung ist eine Abnutzung dieses homogenen Materials praktisch nicht sichtbar.

Aufglasurdekoration

Bereits glasierte Fliesen werden in einem zusätzlichen Arbeitsprozeß nochmals dekoriert und gebrannt.

Abrieb

Abrieb (Oberflächenverschleiß) tritt bei Bodenbelägen infolge schleifender, reibender Beanspruchungen auf und kann bei glasierten Fliesen durch Glanzveränderung der Oberfläche sichtbar werden.

Anwendungsbereich

1. Steingutfliesen (DIN EN 159), dienen als Wandbelag in Innenräumen. Im privaten, häuslichen Bad werden sie manchmal auch als Bodenbeläge eingesetzt. Allerdings raten wir davon ab.

2. Steinzeugfliesen (DIN EN 176), dienen als Wandbekleidung innen und außen (Fassade) und als Bodenbeläge nach der erforderlichen Verschleißklasse (Innen- und Außenbeläge). Sie werden im Behälterbau (Trinkwasserbehälter, Schwimmbäder etc.) verwendet (siehe Abriebgruppe).

3. Steinzeugfliesen, unglasiert (DIN EN 176), werden vorzugsweise als Bodenbeläge verlegt (siehe Abriebgruppe).